01.02.02.07 (Sachsen,Thüringen) Prüfen und Bearbeiten von Rechnungen
- Laufende Nr
- 6
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.02.02
- SYS_4
- 01.02.02.07
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Prüfen und Bearbeiten von Rechnungen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 5
- SAH
EA
Aufgrund von Unterlagen Rechnungen zu Warensendungen auf Berechtigung, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil und ordnungemäße Abrechnung manuell oder systemunterstützt prüfen, Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten, ggf. Prüfungsunterlagen anfordern; Geprüfte Rechnungen zur Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden, Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten, bei Auffälligkeiten Entscheidung des Vorgesetzten einholen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann/-frau) erforderlich.